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Evolutionsbelege widerlegt

Evolutionsbeleg 1: Die Veränderlichkeit der Arten beweist Evolution.

 

Das Argument lautet wie folgt:

"Die Lebewesen verändern sich auf Basis von Selektion von Generation zu Generation, also unterliegen sie Evolution."

 

Diese Beobachtung ist zwar korrekt, doch kann sie nicht als Evolutionsbeleg herhalten, da die Veränderlichkeit allein kein Indiz für eine grenzenlos mögliche Anpassung an Umweltbedingungen ist. Anpassung allein ist genauso auch mit dem Kreationismus kompatibel und kann daher nicht als Evolutionsbeleg geltend gemacht werden. Außerdem hat Selektion keinerlei generative Fähigkeiten. Sie dient lediglich der Qualitätskontrolle. Wenn wir in einem Motorenwerk lediglich Benzinmotoren zur Auswahl haben, werden wir allein durch ihre Selektion zur Weiterverarbeitung keine Elektromotoren evolvieren. Es bedarf also zusätzlicher Bauplan-Information.

Gregor Mendel beschrieb bereits ein Jahrzehnt vor der Veröffentlichung von Darwins berühmtem Buch "On The Origin Of Species By Means Of Natural Selection / The Preservation Of Favoured Races In The Struggle For Life" Anpassungsvorgänge in der Natur auf der Grundlage der Erbregeln der Rekombination, welche dieselben Veränderlichkeiten der Lebewesen bereits hinreichend erklären, sie aber nur innerhalb gesetzter Grenzen zulassen, da sich nur genetisch rekombinieren kann, was bereits vorhanden ist.

Nun wird seitens der Evolutionsanhänger behauptet, dass Mutationen das für eine artübergreifende Anpassung erforderliche Erbmaterial gestellt hätten, doch etwas, das möglich sein könnte, ist noch lange nicht wissenschaftlich dingfest. Direkt belegbar ist lediglich die Existenz von Genomen - nicht aber ihre Herkunft. Auf diese wird allenfalls unter Zurhilfenahme unüberprüfbarer, weltanschauungsabhängiger Annahmen über die Vergangenheit rückgeschlossen und solange diese Annahmen nicht überprüfbar sind, geht der Beweiswert der entsprechenden Rückschlüsse gegen Null.

Das Thema Mutationen als Motor der Evolution bespreche ich weiter unten noch genauer. (in Arbeit)

Evolutionsbeleg 2: Endogene Retroviren (ERVs) - genetische Narben der Vergangenheit

Das Argument lautet wie folgt:

 

"Bestimmte Gensequenzen erscheinen in den Genomen unterschiedlicher Lebewesen an der gleichen Stelle. Daraus lässt sich folgern, dass ihnen diese Sequenzen vererbt wurden und sie somit von gemeinsamen Vorfahren abstammen."

Ein Beleg, der oft zitiert wird, um zu stützen, dass das vorhandene Erbgut durch Mutationen entstand und ergänzend dazu durch Viren eingetragen wurde, ist die Tatsache, dass verschiedene Arten von Lebewesen an denselben Stellen in ihrer DNS bestimmte, gleiche Gensequenzen aufzeigen, was angeblich eine Abstammung von gemeinsamen Vorfahren nahelegt. Gemeint sind sog. Endogene Retroviren (ERVs).

Fakt ist zwar, dass es diese Gensequenzen gibt, aber nicht, dass sie viral eingetragen wurden. Ihre Existenz allein ist schließlich nicht der Schlüssel zu ihrer Herkunft.

Folgende Tatsachen sprechen eine deutliche Sprache gegen das ERV-Argument:

- ERVs sind auf dem Genom beweglich, daher kann ihre Position keinen Aufschluss über Abstammungslinien geben.

- ERVs werden in den meisten Fällen mit Gensequenzen assoziiert, die zur beschleunigten Anpassung an Umweltbedingungen dringend erforderlich sind. Wären sie nicht vorhanden, könnten die entsprechenden Lebewesen sich nicht schnell genug an sich schnell verändernde Lebensbedingungen anpassen und würden aussterben. Wie haben sie also überhaupt bis zu ihrer Infektion überlebt?

- ERVs sind funktionale Sequenzen, die sich in das Informationssystem Genom perfekt einfügen, was nicht zu erwarten wäre, wenn sie lediglich eingetragene Splitterinformation wären. Sie sollten vielmehr brach liegende Junk-DNA sein. Tatsächlich dienen sie z.B. beim Menschen aber der Transkription von etwa einem Fünftel des gesamten Genoms - einschließlich der Teile, die der Fortpflanzung dienen. Wie können unsere Vorfahren sich also fortgepflanzt haben, bevor sie diese ERV-Sequenzen hatten?

- Die Apoptose dient der Entsorgung genetisch korrumpierter Zellen. Sterben sie kontrolliert ab, wird ihr Zellkern mit samt seiner Erbinformation entsorgt, damit sich keine genetisch defekten Zellen vermehren können. Eine eingetragene Viren-DNS würde in diesem Prozess als defizitär erkannt und per Zelltod entsorgt werden. Es käme also gar nicht zur Einlagerung externer DNS-Segmente.

- In der menschlichen DNS gibt es etwa 28.000 Genabschnitte, die mit ERVs assoziiert werden. Lediglich 14 davon teilt sich der Mensch mit den Schimpansen. Eine derartig geringe Anzahl auf 28.000 fällt in den Toleranzbereich von Zufall und deutet daher keineswegs gewichtig auf gemeinsame Abstammung hin.

- ERVs sind rein augenscheinlich nichts anderes als Gensegmente an bestimmten Positionen in unterschiedlichen Genomen. Es wäre nicht ungewöhnlich für einen Programmierer, dieselbe Codesequenz in verschiedenen Programmen an derselben Stelle unterzubringen, wenn sie dieselbe Funktion erfüllen soll.

Die Quellcodes von Microsoft Word und Open Office teilen sich unter Garantie viele Tausend Zeilen deckungsgleicher Sequenzen von Einsen und Nullen. Das heißt nicht, dass sie vom Texteditor abstammen - natürlich vorausgesetzt dieser könnte sich fortgepflanzt haben.

Inwiefern ist das ERV-Argument also wirklich ein Argument für die Bereitstellung des zur Anpassung erforderlichen Erbguts?

Hier noch eine Buchempfehlung zum Thema ERVs: Klick!

...weitere Widerlegungen folgen...

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